ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER AGENTUR ALEMANIA LATIN AU PAIR
FÜR VERMITTLUNGEN VON AU PAIRS AUS DEUTSCHLAND NACH SPANIEN
§
1 Leistungsumfang
Der Vermittler verpflichtet sich das Au-Pair an eine
Gastfamilie in Spanien zu vermitteln. Das Au Pair hat die
im Vermittlungsvertrag unter § 5 angegebenen Gebühren
innerhalb der dort gesetzten Frist zu bezahlen.
§ 2 Leistungen des Vermittlers
Die Tätigkeiten des Vermittlers zielen darauf hin, für
Gastfamilien in Spanien Au Pairs aus der BRD zu vermitteln,
die dort als Au-Pair leben möchten.
Der Vermittler verpflichtet sich gegenüber dem Au Pair
insbesondere zu folgenden Leistungen:
1) Dem Au Pair werden nach Abschluß eines
Vermittlungsvertrages alle dem Vermittler vorliegendem
Unterlagen der ausgesuchten Gastfamilie zur Verfügung
gestellt.
2) Der Vermittler verpflichtet sich, das Au Pair über die
bestehenden Bedingungen bezüglich eines Au-Pair
Aufenthaltes zu informieren. Dies kann auch in genereller
Form, durch Informationen auf einer Webseite erfolgen.
Gegebenenfalls unterstützt er das Au Pair bei der
Erledigung den Formalitäten, der Suche nach einer
geeigneten Versicherung und Sprachschule.
3) Probleme zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie
sollten grundsätzlich zwischen diesen gelöst werden. Ist
dies nicht möglich, sollte die Partneragentur in Spanien
eingeschaltet werden. Der Vermittler sichert dem Au Pair
jedoch seine Unterstützung bei der Lösung schwerwiegender
Probleme zu, die dieses nicht mit der Agentur vor Ort
klären kann. Sollte es zur frühzeitigen Auflösung des
Au-Pair-Verhältnisses kommen, ist der Vermittler nicht
verpflichtet, dem Au Pair eine andere Gastfamilie zu
vermitteln, jedoch darum bemüht.
§
3 Leistungen des Au Pairs
Das Au Pair verpflichtet sich zu folgenden Leistungen
2) Es verpflichtet sich, sich in das Familienleben zu
integrieren. Es ist wie eine große Schwester oder ein
großer Bruder. Es hilft in der Familie mit. Dinge, die erst
einmal seltsam erscheinen, versucht es so gut wie möglich
mit zu machen.
3) Es verpflichtet sich, für 30 - 35 Stunden in der Woche
bei der Kinderbetreuung und bei leichten Tätigkeiten im
Haushalt zu helfen.
4) Es verpflichtet sich, zum Babysitting an maximal drei
Tagen in der Woche (fließt in die dreißig – fünfunddreißig
Wochenstunden mit ein).
5) Es verpflichtet sich, sich für die spanische Sprache und
Kultur zu interessieren und einen Sprachkurs (spanisch) zu
besuchen.
6) Es verpflichtet sich, seine Kosten für die An- und
Abreise und die für den Sprachkurs selbst zu tragen.
7) Es verpflichtet sich, die Familie mit an andere Orte zu
begleiten (Familienfeiern, Urlaub, Reisen). Es muss dafür
nicht extra bezahlen. Es gelten dort die gleichen
Vertragsbedingungen wie zu Hause.
8) Es verpflichtet sich, sich an die in Spanien geltenden
Gesetze zu halten. Insbesondere nur in seiner Gastfamilie
zu arbeiten.
9) Es verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Kinder
sorgsam zu beschützen.
Wenn es
sich bei einer Erziehungsmaßnahme unsicher ist, wird es
immer erst die Gasteltern fragen.
Unter
keinen Umständen darf es die ihm anvertrauten Kinder
schlagen!
10) Es verpflichtet sich, an einer ärztlichen Untersuchung
über seinen allgemeinen Gesundheitszustand in Spanien teil
zu nehmen, sofern seine Gasteltern das wünschen. Die Kosten
für die Untersuchung übernehmen die Gasteltern.
11) Es verpflichtet sich, für die Regulierung aller von ihm
zu tragenden Unkosten selbst zu sorgen (Telefonrechnungen,
etc).
12) Es verpflichtet sich, alleine auf das Haus auf zu
passen.
13) Es verpflichtet sich, sich den Arbeitszeiten der
Familie anzupassen.
14) Es verpflichtet sich, sein Zimmer und weitere ihm
überlassene Räume sauber zu halten. Dabei orientiert es
sich mindestens an der Sauberkeit der Gasteltern. Diese
Zeit zählt zu der Freizeit des Au-Pair.
15) Den Vermittler über Ein- und Ausreisedatum schriftlich
zu informieren.
§
4 Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Verhältnisses
1) Die Beschäftigung eines Au-Pair ist ein befristetes
Arbeitsverhältnis. Es kann weder vom Au-Pair noch von der
Gastfamilie einseitig durch Kündigung vorzeitig beendet
werden, ausgenommen der fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund nach § 626, BGB. Eine Aufhebung im gegenseitigen
Einvernehmen ist jedoch möglich. Bei einer Aufhebung im
gegenseitigen Einvernehmen verpflichtet sich das Au Pair
ausdrücklich, die Gastfamilie innerhalb der nächsten 12
Monate nach Vertragsaufhebung nicht privat zu besuchen,
sofern dieser Besuch bei den spanischen Behörden
meldepflichtig ist.
2) Kündigt das Au Pair aus wichtigem Grund oder kommt es zu
einer Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen
Einvernehmen, so verpflichtet sich das Au Pair den
Vermittler hierüber schriftlich unverzüglich zu
informieren.
§ 5 Gebühren
1) Das Au Pair zahlt die volle Vermittlungsgebühr, sollte
es sich gegen eine Vermittlung entscheiden, nach dem es
bereits Bewerbungsunterlagen erhalten hat.
2) Das Au Pair zahlt eine Vermittlungsgebühr, unabhängig
von der Dauer des Aufenthalts. Diese ist innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsabschluss (Vertrag Vermittler – Au Pair)
in voller Höhe zu begleichen.
§ 6 Haftung
1) Der Vermittler haftet nicht für Schäden die dem Au Pair
aus der Beschäftigung als Au-Pair entstehen.
2) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die
Richtigkeit der Angaben der Gastfamilie oder des Au Pairs.
3) Sollte dem Au Pair durch den Vermittler ein Schaden
entstehen, so haftet dieser für den Schaden dem Grunde nach
nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
§ 7 Sontiges
1) Durch Vertragsunterzeichnung erklären sich die
Gastfamilie und das Au-Pair mit der Weitergabe ihrer
persönlichen Daten im Rahmen der Vermittlung einverstanden.
2) Das Au Pair verpflichtet sich, die ihr überlassenen
Daten der Gastfamilien keinen Dritten zugänglich zu machen
oder zu überlassen. Bei Verstößen zahlt sie eine
Vertragsstrafe in Höhe von EUR 450.-.
3) Sollte das Au Pair sich gegen eine Vermittlung
entscheiden, nach dem sie bereits Unterlagen der
Gastfamilie erhalten hat, so darf sie die ihr über die
Agentur Alemania Latin Au Pair bekannt gewordenen Personen
weder privat noch über eine andere Agentur besuchen, sofern
diese Einladung bei den spanischen Behörden meldepflichtig
ist.
4) Das Au Pair erklärt ausdrücklich, darüber informiert zu
sein, dass die Beschäftigung als Au-Pair
genehmigungspflichtig ist.
5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide
Vertragsparteien Köln
6) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur das
Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
7) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so bleibt der Rest
davon unberührt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen,
verstanden und erkläre mich mit meiner Unterschrift mit
diesen einverstanden.
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Ort,
Datum: Unterschrift Au Pair