ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER AGENTUR ALEMANIA LATIN AU PAIR
FÜR VERMITTLUNGEN VON AU PAIRS AUS DEUTSCHLAND NACH SPANIEN


§ 1 Leistungsumfang

Der Vermittler verpflichtet sich das Au-Pair an eine Gastfamilie in Spanien zu vermitteln. Das Au Pair hat die im Vermittlungsvertrag unter § 5 angegebenen Gebühren innerhalb der dort gesetzten Frist zu bezahlen.

§ 2 Leistungen des Vermittlers

Die Tätigkeiten des Vermittlers zielen darauf hin, für Gastfamilien in Spanien Au Pairs aus der BRD zu vermitteln, die dort als Au-Pair leben möchten.
Der Vermittler verpflichtet sich gegenüber dem Au Pair insbesondere zu folgenden Leistungen:
1) Dem Au Pair werden nach Abschluß eines Vermittlungsvertrages alle dem Vermittler vorliegendem Unterlagen der ausgesuchten Gastfamilie zur Verfügung gestellt.
2) Der Vermittler verpflichtet sich, das Au Pair über die bestehenden Bedingungen bezüglich eines Au-Pair Aufenthaltes zu informieren. Dies kann auch in genereller Form, durch Informationen auf einer Webseite erfolgen. Gegebenenfalls unterstützt er das Au Pair bei der Erledigung den Formalitäten, der Suche nach einer geeigneten Versicherung und Sprachschule.
3) Probleme zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie sollten grundsätzlich zwischen diesen gelöst werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Partneragentur in Spanien eingeschaltet werden. Der Vermittler sichert dem Au Pair jedoch seine Unterstützung bei der Lösung schwerwiegender Probleme zu, die dieses nicht mit der Agentur vor Ort klären kann. Sollte es zur frühzeitigen Auflösung des Au-Pair-Verhältnisses kommen, ist der Vermittler nicht verpflichtet, dem Au Pair eine andere Gastfamilie zu vermitteln, jedoch darum bemüht.

§ 3 Leistungen des Au Pairs

Das Au Pair verpflichtet sich zu folgenden Leistungen
2) Es verpflichtet sich, sich in das Familienleben zu integrieren. Es ist wie eine große Schwester oder ein großer Bruder. Es hilft in der Familie mit. Dinge, die erst einmal seltsam erscheinen, versucht es so gut wie möglich mit zu machen.
3) Es verpflichtet sich, für 30 - 35 Stunden in der Woche bei der Kinderbetreuung und bei leichten Tätigkeiten im Haushalt zu helfen.
4) Es verpflichtet sich, zum Babysitting an maximal drei Tagen in der Woche (fließt in die dreißig – fünfunddreißig Wochenstunden mit ein).
5) Es verpflichtet sich, sich für die spanische Sprache und Kultur zu interessieren und einen Sprachkurs (spanisch) zu besuchen.
6) Es verpflichtet sich, seine Kosten für die An- und Abreise und die für den Sprachkurs selbst zu tragen.
7) Es verpflichtet sich, die Familie mit an andere Orte zu begleiten (Familienfeiern, Urlaub, Reisen). Es muss dafür nicht extra bezahlen. Es gelten dort die gleichen Vertragsbedingungen wie zu Hause.
8) Es verpflichtet sich, sich an die in Spanien geltenden Gesetze zu halten. Insbesondere nur in seiner Gastfamilie zu arbeiten.
9) Es verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Kinder sorgsam zu beschützen.
Wenn es sich bei einer Erziehungsmaßnahme unsicher ist, wird es immer erst die Gasteltern fragen.Unter keinen Umständen darf es die ihm anvertrauten Kinder schlagen!
10) Es verpflichtet sich, an einer ärztlichen Untersuchung über seinen allgemeinen Gesundheitszustand in Spanien teil zu nehmen, sofern seine Gasteltern das wünschen. Die Kosten für die Untersuchung übernehmen die Gasteltern.
11) Es verpflichtet sich, für die Regulierung aller von ihm zu tragenden Unkosten selbst zu sorgen (Telefonrechnungen, etc).
12) Es verpflichtet sich, alleine auf das Haus auf zu passen.
13) Es verpflichtet sich, sich den Arbeitszeiten der Familie anzupassen.
14) Es verpflichtet sich, sein Zimmer und weitere ihm überlassene Räume sauber zu halten. Dabei orientiert es sich mindestens an der Sauberkeit der Gasteltern. Diese Zeit zählt zu der Freizeit des Au-Pair.
15) Den Vermittler über Ein- und Ausreisedatum schriftlich zu informieren.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Verhältnisses

1) Die Beschäftigung eines Au-Pair ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es kann weder vom Au-Pair noch von der Gastfamilie einseitig durch Kündigung vorzeitig beendet werden, ausgenommen der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626, BGB. Eine Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen ist jedoch möglich. Bei einer Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen verpflichtet sich das Au Pair ausdrücklich, die Gastfamilie innerhalb der nächsten 12 Monate nach Vertragsaufhebung nicht privat zu besuchen, sofern dieser Besuch bei den spanischen Behörden meldepflichtig ist.
2) Kündigt das Au Pair aus wichtigem Grund oder kommt es zu einer Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen, so verpflichtet sich das Au Pair den Vermittler hierüber schriftlich unverzüglich zu informieren.

§ 5 Gebühren

1) Das Au Pair zahlt die volle Vermittlungsgebühr, sollte es sich gegen eine Vermittlung entscheiden, nach dem es bereits Bewerbungsunterlagen erhalten hat.
2) Das Au Pair zahlt eine Vermittlungsgebühr, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Vertrag Vermittler – Au Pair) in voller Höhe zu begleichen.

§ 6 Haftung

1) Der Vermittler haftet nicht für Schäden die dem Au Pair aus der Beschäftigung als Au-Pair entstehen.
2) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Gastfamilie oder des Au Pairs.
3) Sollte dem Au Pair durch den Vermittler ein Schaden entstehen, so haftet dieser für den Schaden dem Grunde nach nur für vorsätzlich verursachte Schäden.

§ 7 Sontiges

1) Durch Vertragsunterzeichnung erklären sich die Gastfamilie und das Au-Pair mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Vermittlung einverstanden.
2) Das Au Pair verpflichtet sich, die ihr überlassenen Daten der Gastfamilien keinen Dritten zugänglich zu machen oder zu überlassen. Bei Verstößen zahlt sie eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 450.-.
3) Sollte das Au Pair sich gegen eine Vermittlung entscheiden, nach dem sie bereits Unterlagen der Gastfamilie erhalten hat, so darf sie die ihr über die Agentur Alemania Latin Au Pair bekannt gewordenen Personen weder privat noch über eine andere Agentur besuchen, sofern diese Einladung bei den spanischen Behörden meldepflichtig ist.
4) Das Au Pair erklärt ausdrücklich, darüber informiert zu sein, dass die Beschäftigung als Au-Pair genehmigungspflichtig ist.
5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Köln
6) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
7) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so bleibt der Rest davon unberührt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen, verstanden und erkläre mich mit meiner Unterschrift mit diesen einverstanden.
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Ort, Datum: Unterschrift Au Pair